23 W 410/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-11-29, 23 W 410/01
Oberlandesgericht Hamm, 2001-11-29, 23 W 410/01
23 W 410/01Obergericht29.11.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 W 410/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-11-29
Aktenzeichen: 23 W 410/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1129.23W410.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Der den Klägern durch die Beklagte zu erstattende Betrag wird abändernd auf 10.284,50 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 13. Juli 2001 festgesetzt.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 1.173,52 DM.
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