Oberlandesgericht Hamm, 2001-11-29, 23 W 410/01

23 W 410/01Obergericht29.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 410/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-11-29

Aktenzeichen: 23 W 410/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1129.23W410.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Der den Klägern durch die Beklagte zu erstattende Betrag wird abändernd auf 10.284,50 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 13. Juli 2001 festgesetzt.

Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 1.173,52 DM.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.