Oberlandesgericht Hamm, 2001-11-28, 3 U 9/01

3 U 9/01Obergericht28.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 9/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-11-28

Aktenzeichen: 3 U 9/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1128.3U9.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26. Oktober 2000 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in dersel­ben Höhe leistet, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürg­schaft einer deutschen Großbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinsti­tuts erbringen kann.

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