27 U 210/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-11-27, 27 U 210/00
Oberlandesgericht Hamm, 2001-11-27, 27 U 210/00
27 U 210/00Obergericht27.11.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 210/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-27
Aktenzeichen: 27 U 210/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1127.27U210.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. September 2000 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 75.000, DM abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Steuer oder Zollbürge zugelassenen Kreditinstitutes zu leisten.
Das Urteil beschwert die Kläger mit mehr als 60.000, DM.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.