5 U 80/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-11-22, 5 U 80/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 80/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-22
Aktenzeichen: 5 U 80/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1122.5U80.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird das am 5. April 2001 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.150,00 DM nebst 8 % Zinsen seit dem 11. Juli 2001 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehenden Berufungen der Klägerin und der Beklagten werden zurückgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen zu 5/6 die Klägerin und die Beklagte zu 1/6.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden zu 4/5 der Klägerin und zu 1/5 der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Parteien übersteigt nicht 60.000,00 DM.
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