Oberlandesgericht Hamm, 2001-11-21, 3 U 10/01

3 U 10/01Obergericht21.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 10/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-11-21

Aktenzeichen: 3 U 10/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1121.3U10.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. Oktober 2000 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägeirn.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 17.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch eine unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

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