3 Ss OWi 951/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-11-13, 3 Ss OWi 951/01
Oberlandesgericht Hamm, 2001-11-13, 3 Ss OWi 951/01
3 Ss OWi 951/01Obergericht13.11.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 951/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-11-13
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 951/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1113.3SS.OWI951.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenauspruch mit den insoweit getroffenen Feststellungen aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung
- auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Herford zurückverwiesen.
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