27 U 96/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-11-13, 27 U 96/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 96/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-13
Aktenzeichen: 27 U 96/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1113.27U96.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 6. April 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 300.000, DM abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Den Parteien wird nachgelassen, die jeweilige Sicherheit durch Prozessbürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes zu leisten.
Das Urteil beschwert den Beklagten mit mehr als 60.000, DM.
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