3 U 69/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-11-07, 3 U 69/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 69/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-07
Aktenzeichen: 3 U 69/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1107.3U69.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 16. Februar 2001 verkündete Grund- und Teilurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sichrheit in derselben Höhe leisten.
Alle Parteien können Sicherheit auch durch unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen.
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