3 U 55/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-11-07, 3 U 55/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 55/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-07
Aktenzeichen: 3 U 55/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1107.3U55.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Januar 2001 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten zu 1) und 2) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagten zu 1) und 2) zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen können.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.