Oberlandesgericht Hamm, 2001-11-06, 27 U 64/01

27 U 64/01Obergericht06.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 64/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-11-06

Aktenzeichen: 27 U 64/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1106.27U64.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 29. Januar 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 15.000,00 DM abzuwenden, sofern die Beklagten ihrerseits nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch Prozessbürgschaft eines in Deutschland als Zoll-/Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

Die Urteilsbeschwer der Kläger übersteigt 60.000 DM.

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