Oberlandesgericht Hamm, 2001-10-30, 21 W 28/01

21 W 28/01Obergericht30.10.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 W 28/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-10-30

Aktenzeichen: 21 W 28/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1030.21W28.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert bis 5.000,00 DM.

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