11 U 44/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-10-26, 11 U 44/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 44/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-26
Aktenzeichen: 11 U 44/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1026.11U44.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. November 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der Vollstreckungssumme abwenden, wenn nicht das beklagte Land in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Jegliche Sicherheit kann durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts in der Europäischen Union erbracht werden.
Die Beschwer der Klägerin beträgt 208.499,89 DM.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.