5 U 71/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-10-22, 5 U 71/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 71/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-22
Aktenzeichen: 5 U 71/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1022.5U71.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten und der Streithelferin gegen das am 7. März 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt. Die Streithelferin trägt ihre Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Beschwer der Klägerin übersteigt 60.000,00 DM.
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