2 BL 195/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-10-22, 2 BL 195/01
Oberlandesgericht Hamm, 2001-10-22, 2 BL 195/01
2 BL 195/01Obergericht22.10.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 BL 195/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-10-22
Aktenzeichen: 2 BL 195/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1022.2BL195.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wird angeordnet.
Die Haftprüfung für die nächsten drei Monate wird dem nach den allgemeinen Vorschriften dafür zuständigen Gericht übertragen.
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