11 UF 36/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-10-19, 11 UF 36/01
Oberlandesgericht Hamm, 2001-10-19, 11 UF 36/01
11 UF 36/01Obergericht19.10.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 36/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-19
Aktenzeichen: 11 UF 36/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1019.11UF36.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. Dezember 2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts Gronau teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für ihre Tochter W wie folgt Unterhalt zu zahlen:
a) für die Zeit von Juni 1999 bis Juli 2000 4.200,- DM nebst 8 % Zinsen seit dem 01.08.2000;
b) für August und September 2000 monatlich 300,- DM;
c) ab Oktober 2000 monatlich 200,- DM.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 1/3 die Beklagte und zu 2/3 der Kläger. Die Kosten der ersten Instanz werden der Beklagten zu 1/5 auferlegt, dem Kläger zu 4/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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