Oberlandesgericht Hamm, 2001-10-10, 23 W 101/01

23 W 101/01Obergericht10.10.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 101/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-10-10

Aktenzeichen: 23 W 101/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1010.23W101.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

In Abänderung der angefochtenen Entscheidung hat die Klä-gerin an die Beklagten 3.592,70 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 5. September 2000 zu erstatten.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten nach einem Gegenstandswert von 418,10 DM.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.