Oberlandesgericht Hamm, 2001-09-26, 6 UF 14/01

6 UF 14/01Obergericht26.09.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 UF 14/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-09-26

Aktenzeichen: 6 UF 14/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0926.6UF14.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. November 2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Detmold abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab 1. Oktober 2000 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 156,00 DM jeweils bis zum 5. eines jeden Monats zu zahlen sowie rückständigen Unterhalt in Höhe von 780,00 DM für den Zeitraum 1. Mai bis 30. September 2000 nebst Zinsen seit Rechtshängigkeit in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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