1 ZU 12/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-09-21, 1 ZU 12/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 ZU 12/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-09-21
Aktenzeichen: 1 ZU 12/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0921.1ZU12.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen
Tenor
Der Bescheid der Antragsgegnerin mit der Androhung eines Zwangsgeldes vom 23.01.2001 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Auslagen des Antragstellers werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert wird auf DM 1.000,00 festgesetzt.
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