Oberlandesgericht Hamm, 2001-09-21, 1 ZU 12/01

1 ZU 12/01Obergericht21.09.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 ZU 12/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-09-21

Aktenzeichen: 1 ZU 12/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0921.1ZU12.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen

Tenor

Der Bescheid der Antragsgegnerin mit der Androhung eines Zwangsgeldes vom 23.01.2001 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Auslagen des Antragstellers werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert wird auf DM 1.000,00 festgesetzt.

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