3 Ws 372/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-09-18, 3 Ws 372/01
Oberlandesgericht Hamm, 2001-09-18, 3 Ws 372/01
3 Ws 372/01Obergericht18.09.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 372/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-09-18
Aktenzeichen: 3 Ws 372/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0918.3WS372.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Die Kosten- und Auslagenentscheidung des Urteils der 3 a. kleinen Straf-
kammer - Jugendkammer - des Landgerichts Bielefeld vom 10.08.1999 wird dahin ergänzt, dass der Angeklagte die notwendigen Auslagen des Neben-
klägers trägt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen trägt der Verurteilte.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.