Oberlandesgericht Hamm, 2001-09-18, 3 Ws 372/01

3 Ws 372/01Obergericht18.09.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 372/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-09-18

Aktenzeichen: 3 Ws 372/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0918.3WS372.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Die Kosten- und Auslagenentscheidung des Urteils der 3 a. kleinen Straf-

kammer - Jugendkammer - des Landgerichts Bielefeld vom 10.08.1999 wird dahin ergänzt, dass der Angeklagte die notwendigen Auslagen des Neben-

klägers trägt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen trägt der Verurteilte.

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