3 UF 500/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-09-13, 3 UF 500/00
Oberlandesgericht Hamm, 2001-09-13, 3 UF 500/00
3 UF 500/00Obergericht13.09.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 500/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-09-13
Aktenzeichen: 3 UF 500/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0913.3UF500.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird das am 06.10.2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum in seinem Ausspruch zur elterlichen Sorge dahin abgeändert, daß es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge der Parteien bleibt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Gegenstandswert: 1.500,00 DM.
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