Oberlandesgericht Hamm, 2001-08-24, 7 WF 297/01

7 WF 297/01Obergericht24.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 WF 297/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-08-24

Aktenzeichen: 7 WF 297/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0824.7WF297.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Soest vom 23.6.2001 abgeändert.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der des Beschwerdeverfahrens.

Der Beschwerdewert beträgt 800,00 DM.

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