3 W 18/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-08-10, 3 W 18/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 W 18/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-08-10
Aktenzeichen: 3 W 18/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0810.3W18.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird geändert.
Der Antragstellerin wird für die beabsichtigte Klage vom 18.12.2000 Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt R aus I bewilligt.
Die Antragstellerin hat eine monatliche Rate von 350,00 DM, beginnend ab dem 1. September 2001 zu erbringen.
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