Oberlandesgericht Hamm, 2001-08-10, 3 W 18/01

3 W 18/01Obergericht10.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 W 18/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-08-10

Aktenzeichen: 3 W 18/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0810.3W18.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird geändert.

Der Antragstellerin wird für die beabsichtigte Klage vom 18.12.2000 Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt R aus I bewilligt.

Die Antragstellerin hat eine monatliche Rate von 350,00 DM, beginnend ab dem 1. September 2001 zu erbringen.

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