1 Vollz (Ws) 149/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-07-13, 1 Vollz (Ws) 149/01
Oberlandesgericht Hamm, 2001-07-13, 1 Vollz (Ws) 149/01
1 Vollz (Ws) 149/01Obergericht13.07.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 149/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-07-13
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 149/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0713.1VOLLZ.WS149.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Festsetzung des Geschäftswertes aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung
- auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Landgericht Arnsberg zurückverwiesen.
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