Oberlandesgericht Hamm, 2001-07-03, 4 U 20/01

4 U 20/01Obergericht03.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 20/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-07-03

Aktenzeichen: 4 U 20/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0703.4U20.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. Dezember 2000 verkündete Urteil der VII. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und beschwert die Klägerin mit 86.107,08 DM.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Sicherheitsleistung kann durch unbedingte, unwiderrufliche, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- uned Steuerbürge anerkannten Kreditinstituts in der Europäischen Union erbracht werden.

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