Oberlandesgericht Hamm, 2001-06-28, 23 W 206/01

23 W 206/01Obergericht28.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 206/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-06-28

Aktenzeichen: 23 W 206/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0628.23W206.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Der dem Kläger von der Beklagten zu erstattende Betrag wird abändernd auf 4.619,73 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 30. März 2001 festgesetzt.

Der weitergehende Kostenfestsetzungsantrag des Klägers vom 03. April 2001 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 649,60 DM.

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