Oberlandesgericht Hamm, 2001-06-12, 15 W 127/00

15 W 127/00Obergericht12.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 127/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-06-12

Aktenzeichen: 15 W 127/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0612.15W127.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird mit Ausnahme der Wertfestsetzung aufgehoben.

Die erste Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluß des Amtsgerichts vom 13.08.1999 wird zurückgewiesen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der ersten und der weiteren Beschwerde findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 100.000,00 DM festgesetzt.

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