28 W 75/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-06-09, 28 W 75/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 W 75/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-06-09
Aktenzeichen: 28 W 75/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0609.28W75.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Landgerichts Essen vom 21.03.2001 aufgehoben.
Die sofortige Beschwerde des Drittschuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 20.09.2000 – 30 M 2428/00 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahren werden dem Drittschuldner auferlegt.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes beträgt bis zu 600 DM.
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