Oberlandesgericht Hamm, 2001-06-09, 28 W 75/01

28 W 75/01Obergericht09.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 W 75/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-06-09

Aktenzeichen: 28 W 75/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0609.28W75.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Landgerichts Essen vom 21.03.2001 aufgehoben.

Die sofortige Beschwerde des Drittschuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 20.09.2000 – 30 M 2428/00 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahren werden dem Drittschuldner auferlegt.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes beträgt bis zu 600 DM.

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