Oberlandesgericht Hamm, 2001-06-04, 3 UF 364/01

3 UF 364/01Obergericht04.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 364/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-06-04

Aktenzeichen: 3 UF 364/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0604.3UF364.01.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Unter Zurückweisung der Beschwerde des Antragstellers wird auf die Be-schwerde der Antragsgegnerin der Beschluss des Amtsgerichts -Familienge-richts- Bochum vom 31.Juli 2001 aufgehoben.

Es verbleibt bei der Entscheidung zum Versorgungsausgleich des Urteils des Amtsgerichts - Familiengerichts- Bochum vom 2. Februar 1994 (Aktenzeichen 58 F 150/93).

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Gegenstandswert wird auf 6649,90 EUR festgesetzt.

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