3 UF 364/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-06-04, 3 UF 364/01
Oberlandesgericht Hamm, 2001-06-04, 3 UF 364/01
3 UF 364/01Obergericht04.06.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 364/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-06-04
Aktenzeichen: 3 UF 364/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0604.3UF364.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
Unter Zurückweisung der Beschwerde des Antragstellers wird auf die Be-schwerde der Antragsgegnerin der Beschluss des Amtsgerichts -Familienge-richts- Bochum vom 31.Juli 2001 aufgehoben.
Es verbleibt bei der Entscheidung zum Versorgungsausgleich des Urteils des Amtsgerichts - Familiengerichts- Bochum vom 2. Februar 1994 (Aktenzeichen 58 F 150/93).
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Gegenstandswert wird auf 6649,90 EUR festgesetzt.
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