Oberlandesgericht Hamm, 2001-05-31, 4 U 27/01

4 U 27/01Obergericht31.05.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 27/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-05-31

Aktenzeichen: 4 U 27/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0531.4U27.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegner wird das am 22. Dezember 2000 verkündete Urteil der VII. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert:

Die einstweilige Verfügung vom 07. März 2000 wird insoweit aufgehoben, als den Antragsgegnern geboten wird, der Firma N , U , gegenüber einzuwilligen, dass als sogenannter Registrant für die Internet-Domain www. .com die Antragstellerin und als sogenannter Administrative Contact Herr ?K , H ( ) .com? eingetragen wird. Insoweit wird auch der zugrundeliegende Verfügungsantrag zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten der Berufung.

Von den Kosten der ersten Instanz tragen die Antragstellerin 2/5 und die Antragsgegner 3/5.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.