27 U 213/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-04-26, 27 U 213/00
Oberlandesgericht Hamm, 2001-04-26, 27 U 213/00
27 U 213/00Obergericht26.04.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 213/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-04-26
Aktenzeichen: 27 U 213/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0426.27U213.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 30. August 2000 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 5.878,20 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17. Februar 1999 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert keine Partei mit mehr als 60.000, DM.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.