24 U 117/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-04-26, 24 U 117/00
Oberlandesgericht Hamm, 2001-04-26, 24 U 117/00
24 U 117/00Obergericht26.04.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 117/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-04-26
Aktenzeichen: 24 U 117/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0426.24U117.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 31.08.2000 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - wie folgt abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.071,01 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 02.04.1999 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz trägt der Beklagte 54%, der Kläger 46 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 93 % und der Beklagte 7 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das Urteil beschwert keine der Parteien um mehr als 60.000 DM.
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