8 U 139/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-04-25, 8 U 139/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 139/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-04-25
Aktenzeichen: 8 U 139/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0425.8U139.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landge-richts Bochum vom 27. Juli 2000 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer des Klägers liegt unter 60.000 DM
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