Oberlandesgericht Hamm, 2001-04-05, 15 W 79/01

15 W 79/01Obergericht05.04.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 79/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-04-05

Aktenzeichen: 15 W 79/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0405.15W79.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Auf die Erstbeschwerde der Beteiligten vom 28. Dezember 2000 wird der Beschluß des Amtsgerichts - Rechtspfleger - vom 20. Dezember 2000 aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, den Löschungserleichterungsvermerk bei dem in Abteilung II. unter Ziffer 6 (lastend auf laufende Nummer 30 des Bestandsverzeichnisses) eingetragenen Wohnungsrecht miteinzutragen.

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