Oberlandesgericht Hamm, 2001-03-28, I-3 U 116/00

I-3 U 116/00Obergericht28.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-3 U 116/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-28

Aktenzeichen: I-3 U 116/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0328.I3U116.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13. April 2000 ver­kündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheits­leistung von 20.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklag­ten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Beklagten dürfen die Sicherheit durch eine unbe­fristete und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Groß­bank, Genossenschaftsbank oder Sparkasse erbringen.

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