I-3 U 116/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-03-28, I-3 U 116/00
Oberlandesgericht Hamm, 2001-03-28, I-3 U 116/00
I-3 U 116/00Obergericht28.03.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-3 U 116/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-28
Aktenzeichen: I-3 U 116/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0328.I3U116.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 13. April 2000 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 20.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Beklagten dürfen die Sicherheit durch eine unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder Sparkasse erbringen.
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