Oberlandesgericht Hamm, 2001-03-27, 27 U 188/00

27 U 188/00Obergericht27.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 188/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-27

Aktenzeichen: 27 U 188/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0327.27U188.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 11. August 2000 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts T aufgehoben.

Das Verfahren wird an das zuständige Landwirtschaftsgericht T verwiesen, das auch über die Kosten der Berufungsinstanz zu entscheiden haben wird.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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