20 W 32/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-03-16, 20 W 32/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 W 32/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-03-16
Aktenzeichen: 20 W 32/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0316.20W32.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren beträgt 16.800,-- DM.
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