Oberlandesgericht Hamm, 2001-03-07, 30 U 192/00

30 U 192/00Obergericht07.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 30 U 192/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-07

Aktenzeichen: 30 U 192/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0307.30U192.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das 14. September 2000 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert.

Der Beklagte bleibt verurteilt, an die Kläger 28.304,00 DM nebst 4 % Zinsen aus jeweils 7.076,00 DM seit dem 05.08.1999, 04.09.1999, 05.10.1999 und 05.11.1999 zu zah-len.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Widerklage bleibt abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger je

5,5 % und der Beklagte 89 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Parteien liegt unter 60.000,00 DM.

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