Oberlandesgericht Hamm, 2001-03-06, 15 W 320/00

15 W 320/00Obergericht06.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 320/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-03-06

Aktenzeichen: 15 W 320/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0306.15W320.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 2) bis 81) tragen die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens dritter Instanz findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.

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