Oberlandesgericht Hamm, 2001-03-05, 3 U 158/99

3 U 158/99Obergericht05.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 158/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-05

Aktenzeichen: 3 U 158/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0305.3U158.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Februar 1999 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei­stung in Höhe von 25.000,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet. Beide Parteien können Sicherheit auch durch die unbedingte, unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse leisten.

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