3 U 103/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-28, 3 U 103/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 103/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-28
Aktenzeichen: 3 U 103/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0228.3U103.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 24. März 2000 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von DM 15.000,00 abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Beklagte darf die Sicherheit durch eine unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder Sparkasse erbringen.
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