6 U 29/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-22, 6 U 29/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 29/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-22
Aktenzeichen: 6 U 29/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0222.6U29.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird unter Zurückweisung dieses Rechtsmittels im übrigen das am 15. November 1999 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zu Händen der Klägerin zu 1) 5.000,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.07.1999 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Anschlußberufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen die Kläger zu 85 % und der Beklagte zu 15 %.
Die Kosten der zweiten Instanz tragen die Kläger zu 91 % und der Beklagte zu 9 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 35.000,-- DM.
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