5 U 217/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-19, 5 U 217/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 217/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-19
Aktenzeichen: 5 U 217/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0219.5U217.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 21. Juni 2000 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Der Beklagten wird gestattet, die Sicherheitsleistung durch eine selbstschuldnerische, unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Großbank oder eines öffentlichrechtlichen Kreditinstituts zu erbringen.
Die Beschwer der Kläger übersteigt 60.000 DM.
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