Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-15, 23 W 616/00

23 W 616/00Obergericht15.02.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 616/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-02-15

Aktenzeichen: 23 W 616/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0215.23W616.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Der der Klägerin von dem Beklagten zu erstattende Betrag wird abändernd auf 2.689,23 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 13. Oktober 2000 festgesetzt.

Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Beschwerdewert bis zu 600,00 DM.

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