Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-12, 23 W 8/01

23 W 8/01Obergericht12.02.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 8/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-02-12

Aktenzeichen: 23 W 8/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0212.23W8.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

In Abänderung der angefochtenen Entscheidung hat die Klägerin an die Beklagte 3.860,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14. Juli 2000 zu erstatten.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin nach einem Gegenstandswert von 664,56 DM.

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