Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-12, 18 U 72/00

18 U 72/00Obergericht12.02.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 72/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-02-12

Aktenzeichen: 18 U 72/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0212.18U72.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9. März 2000 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts

Detmold abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.850,30 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 13.05.1998 sowie 30,00 DM vor-prozessuale Mahnkosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten aufer-legt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer des Beklagten liegt unter der Revisionssumme.

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