Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-08, 27 U 85/00

27 U 85/00Obergericht08.02.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 85/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-02-08

Aktenzeichen: 27 U 85/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0208.27U85.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 06. April 2000 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 15.000,00 DM abzuwenden, sofern dieser nicht vor der Vollstreckung seinerseits Sicherheit in derselben Höhe leistet. Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheit auch durch Prozeßbürgschaft eines in Deutschland als Steuer- oder Zollbürge zugelassenen Kreditinstitutes zu erbringen.

Die Urteilsbeschwer des Klägers übersteigt 60.000,00 DM.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.