Oberlandesgericht Hamm, 2001-01-29, 17 U 181/98

17 U 181/98Obergericht29.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 17 U 181/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-29

Aktenzeichen: 17 U 181/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0129.17U181.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 21.10.1998 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Beschwer der Kläger übersteigt 60.000,00 DM.

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