4 UF 227/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-01-25, 4 UF 227/00
Oberlandesgericht Hamm, 2001-01-25, 4 UF 227/00
4 UF 227/00Obergericht25.01.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 227/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-01-25
Aktenzeichen: 4 UF 227/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0125.4UF227.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Entscheidung zum Sorgerecht des am 24.August 2000 verkündeten Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund abgeändert.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind XXX, geb. am XXX wird auf die Antragsgegnerin übertragen. Im übrigen wird die elterliche Sorge von beiden Eltern gemeinsam ausgeübt.
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