Oberlandesgericht Hamm, 2001-01-15, 22 U 100/00

22 U 100/00Obergericht15.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 100/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-15

Aktenzeichen: 22 U 100/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0115.22U100.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24. Februar 2000 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer des Klägers beträgt 16.170,40 DM.

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